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Ablauf des Verfahrens

Das in Valinda umgesetzte Validierungsverfahren orientiert sich an europäischen Standards und den Vorgaben des deutschen Altenpflegegesetzes.Während das Projekt mit seinen 8 Phasen (inkl. Vorbereitung und Abschlussbericht) schon am 1.12.2019 seine Arbeit aufgenommen hat und zum 30.06.2021 endet, umfasst das Validierungsverfahren selbst nur 6 Phasen:

  1. Information

  2. Beratung

  3. Identifizierung-und Dokumentation

  4. Individuelles Lern- und Entwicklungsprogramm / Nachqualifizierung

  5. Abschlussprüfung / Bewertung

  6. Zertifizierung

Diese Zeittafel stellt den idealtypischen Verlauf des Projekts dar und berücksichtigt nicht die durch die "Corona-Krise" bedingten möglichen Änderungen.

Phase 1: Information (Januar - März/April 2020)

Beschäftigte oder die Geschäftsführung informieren sich über die von den Bildungseinrichtungen angebotenen Informationsveranstaltungen (17., 19. und 26.02.2020 in Rheine, Dorsten und Warendorf; Präsentation s.u.) über diese Website oder direkt bei den Ansprechpersonen der Bildungseinrichtunge über den Ablauf und die Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme am Validierungsverfahren.

In einem gemeinsamen Gespräch verständigen sich Beschäftigte und die Geschäftsführung darüber, ob eine Teilnahme für beide Seiten sinnvoll sein kann. Sie klären erste Fragen zum Validierungsverfahren und auch, ob die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Sollte es zu einer positiven Übereinstimmung kommen, erhält der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin einen Gutschein für ein weiteres Beratungsgespräch.

  • Präsentation der Informationsveranstaltungen (Download)
  • Informationen zur Mitwirkung und Unterstützung durch die Arbeitgeber (Link)

Phase 2: Beratung (April - Mai 2020)

Endet das gemeinsame Gespräch zwischen den Beschäftigten und der Geschäftsführung mit der Ausstellung eines Beratungsgutscheins, kann in dieser Phase ein Beratungsgespräch stattfinden. Daran nehmen teil:

·         Die/der Mitarbeiter*in,

·         eine Vertretung der Bildungseinrichtung als Beratungsperson,

·         und auf Wunsch des/der Kandidat*in kann auch die/der Vorgesetzte teilnehmen.

Inhalt des Gespräches sind Klärungen

·         von Detailfragen zum Validierungsverfahren

·         und der persönlichen Motivation, an dem Verfahren teilnehmen zu wollen.

Das Ergebnis des Gespräches wird gemeinsam protokolliert und von allen Beteiligten unterschrieben.

Anschließend hat die/der Kandidat/in zwei Wochen Zeit um eine verbindliche Zu- oder Absage dem Arbeitgeber mitzuteilen.

  • Unterlagen zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch (Download)
  • Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Bildungseinrichtungen (Download)

Das Beratungsgespräch ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Validierungsverfahren.

Die Bewerbung

Sobald die mit einem Beratungsgutschein ausgestatteten Beschäftigten ihr Beratungsgespräch mit der für sie zuständigen Ausbildungsstätte für Pflegeberufe geführt haben, sind sie berechtigt, sich für die Teilnahme am Modellprojekt „Validierung und Nachqualifizierung in der Altenpflege in Nordrhein-Westfalen“ (Valinda) zu bewerben. Ausschlussfrist ist der 31. Mai 2020. Dann muss die Bewerbung vollständig und per Briefpost dort eingegangen sein. 

Dazu müssen die für die Pflegeeinrichtung naheliegende Ausbildungsstätte für Pflegeberufe ausgewählt und alle dort aufgeführten Dateien auf die Festplatte des Rechners abgespeichert werden. Zum Öffnen und Ausfüllen dieser Dateien wird der Acrobat Reader © benötigt.

Die Unterlagen für das Caritas Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit Dorsten:

  • Bewerbungsbogen Dorsten (Download)
  • Formular für die Stellungnahme des Arbeitgebers (Download)
  • Datenschutzinformation mit Zustimmungserklärung Dorsten (Download)
  • Datenschutzinformation mit Zustimmungserklärung ESF (Download)

Die Unterlagen für das Caritas Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit Rheine:

  • Bewerbungsbogen Rheine (Download)
  • Formular für die Stellungnahme des Arbeitgebers (Download)
  • Datenschutzinformation mit Zustimmungserklärung Rheine (Download)
  • Datenschutzinformation mit Zustimmungserklärung ESF (Download)

Die Unterlagen für das Edith-Stein-Kolleg, Warendorf:

  • Bewerbungsbogen Warendorf (Download)
  • Formular für die Stellungnahme des Arbeitgebers (Download)
  • Datenschutzinformation mit Zustimmungserklärung Warendorf (Download)
  • Datenschutzinformation mit Zustimmungserklärung ESF (Download)

Wenn Ihre Bewerbungslagen vollständig der Ausbildungsstätte vorliegen, werden diese auf Grundlage folgender Kriterien für die Teilnahme am Validierungsverfahren ausgewählt:

Phase 3: Identifizierung und Dokumentation

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer findet für diese Phase eine Reihe von Anweisungen und Formaten vor, mit deren Hilfe systematisch die eigene altenpflegerische Berufskompetenz identifiziert und dokumentiert werden kann. Das Material ist so umfassend und detailliert, dass sich dieser Prozess vom Grundsatz her autonom von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer selbst steuern und umsetzen lässt. Im Modellprojekt Valinda ist es aber möglich, diesen Prozess ganz eng zu begleiten. In welcher Form dies genau geschieht, entscheidet sich kurzfristig anhand der aktuellen Corona-Situation.

Die Identifizierung und Dokumentation der altenpflegerischen Berufskompetenz geschieht in dieser Phase des Validierungsverfahrens mit Hilfe von drei Instrumenten: (1) Lebenslauf, (2) Portfolio mit Professioneller Entwicklungsplanung (PEP) und (3) dem Kompetenz-Check in der Altenpflege.

(1) Ein Lebenslauf wurde bereits mit der Anmeldung zum Validierungsverfahren eingereicht. Dieser wird nun entlang der Anforderungen des Europäischen Lebenslauf-Formats ergänzt. Die Angaben zur Berufstätigkeit, zur Schul- und Berufsbildung, zu sprachlichen Fähigkeiten und zu sonstigen Fähigkeiten strukturieren einen ersten Blick auf die eigene Kompetenzbiografie und bereiten so den Boden für die Erarbeitung des Portfolios.

(2) Im Kontext des Validierungsverfahrens ist unter einem Portfolio eine Art Sammelmappe zu verstehen, in der die Kompetenzen,die in der Vergangenheit erworben wurden, nachvollziehbar beschrieben und belegt werden. Dabei geht es insbesondere a) um die aktuelle berufliche Tätigkeit und Rolle in der Altenpflege, b) das berufliche Potenzial und c) die Anforderungen der angestrebten beruflichen Rolle.

(3) Mit dem Kompetenz-Check Altenpflege schließt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die Erfassung und Dokumentation der Berufskompetenz in der Altenpflege ab. Mit diesem online-gestützten Assessment können ohne großen Aufwand die Selbsteinschätzung und die Fremdeinschätzung von Führungskraft und bis zu zwei Kollegen/-innen eingeholt werden.

Die Phase der Identifizierung und Dokumentation schließt mit einem Beratungsgespräch ab, das von der Ausbildungsstätte initiiert, koordiniert und geleitet wird. Ziel des Gesprächs ist eine gemeinsame Einschätzung der altenpflegerischen Kompetenz auf Grundlage der Daten, die mit den drei genannten Instrumenten erzeugt wurden. Ausgehend von dieser Einschätzung wird eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen bzw. zur weiteren Teilnahme am Validierungsverfahren formuliert.

Phase 4: Nachqualifizierung / Individuelles Lern- und Entwicklungsprogramm

Die individualisierte Lern- und Entwicklungsphase zeichnet sich dadurch aus, dass möglichst passgenau an die bereits vorhandenen Kompetenzen angeschlossen wird und die zu entwickelnden Kompetenzen ausgewählt bearbeitet werden. Dies ist möglich auf Grundlage der sehr differenzierten Kompetenz-Dokumentation, die in Phase 3 erstellt wurde.

Die Ausbildungsstätte ist die kompetente Einrichtung, zusammen mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer ein individuell zugeschnittenen Mix von schulischen Lernen und Lernen im Prozess der Arbeit aufzusetzen, in Teilen durchzuführen und Lernfortschritt und Lernergebnisse zu evaluieren. Dazu setzt sie für das schulische Lernen die jeweilige Fachdozentin bzw. den Fachdozenten ein, für den Lernprozess insgesamt eine pädagogische Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Funktion der Lernbegleitung und -beratung.

Im Projekt Valinda stehen für den schulischen Teil dieses Lern- und Entwicklungsprogramms, die Nachqualifizierung, insgesamt 10 Wochenblöcke a 5 Tage mit jeweils 5 Stunden Unterricht in der Zeit von September 2020 bis Januar 2021 zur Verfügung. In der Praxis sind Praxisaufträge zu bearbeiten. Und „Hausaufgaben“ gibt es natürlich auch.

Phase 5: Abschließende Prüfung / Bewertung

Die abschließende Bewertungsphase orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Altenpflegegesetzes und enthält sowohl mündliche, schriftliche als auch praktische Elemente, in denen die Kandidatin/der Kandidat zeigen muss, dass er/sie über die notwendigen beruflichen Handlungskompetenzen verfügt.

Phase 6: Zertifizierung

Nach dem erfolgreichen Durchlauf der Bewertungsphase erhält der Kandidat/die Kandidatin eine Urkunde, in dem die nachgewiesenen Kompetenzen im Detail aufgeführt sind und die innerhalb der jeweiligen Branche anerkannt werden.