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Begleitforschung

Das von uns entwickelte Validierungsverfahren beteiligt – wie in der regulären Ausbildung auf Grundlage des AltPflG und der AltPflAPrV – neben den Kandidaten/-innen die Ausbildungsstätten, die Arbeitgeber/-innen bzw. den betrieblichen Lernort und die Aufsichtsbehörden. Je nach Phase des Validierungsverfahrens nehmen sie bestimmte Aufgaben wahr, die klar definiert sind und in der Beschreibung des Validierungsverfahrens und dem Projektablaufplan deutlich werden.

Das mit finanzieller Unterstützung des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, NRW und Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte Projekt erfordert neben der Durchführung des Validierungsverfahren, auch die projektbegleitende Evaluation. Dabei konzentriert sich die projektbegleitende Evaluation insbesondere auf die Zielerreichung des Modellvorhabens und umfasst folgende Aufgaben:

  • die erzielten Ergebnisse aufgrund der ursprünglichen Ziele und ihrer Erfolgskriterien (Qualität und Quantität) zu beurteilen;
  • ein klares Verständnis des Projekts, hinsichtlich der erfüllten, nicht erfüllten oder nicht abgeschlossenen Aufgaben zu erlangen;
  • Schlussfolgerungen über die Ziele und den Ablauf eines weiteren Rollout des Validierungsverfahrens zu ziehen, u.a. auch in Hinblick auf die generalistische Ausbildung.

Dabei werden im Rahmen der Begleitforschung die Perspektiven aller Beteiligten einbezogen.


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